Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ContiTech Techno-Chemie GmbH; dk Beteiligungsgesellschaft mbH - BWB/Z-4932 | Bundeswettbewerbsbehörde

ContiTech Techno-Chemie GmbH; dk Beteiligungsgesellschaft mbH

BWB/Z-4932

08.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ContiTech Techno-Chemie GmbH (Teil der Mobile Fluid Systems (MFS) innerhalb des Geschäftsbereichs ContiTech der Continental-Gruppe) (Deutschland) und dk Beteiligungsgesellschaft mbH (Deutschland) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmenfür die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Kunststoff-Hightech-Lösungen für die Automobilindustrie zu gründen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2020 weggefallen.

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