Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OCS Luxco S.à r.l.; Verdane Fund Manager Future AB; Opus Capita Oy; Analyste International Oy
BWB/Z-4930
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OCS Luxco S.à r.l., Luxemburg, ein indirekt gehaltenes Tochterunternehmen von Providence Strategic Growth Capital Partners L.L.C., USA, (PSG) beabsichtigt die Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens mit von Verdane Fund Manager Future AB, Schweden, (Verdane) verwalteten Fonds. Das Gemeinschaftsunternehmen wird das gesamte Geschäftsfeld Cash-Management von OpusCapita Solutions Oy, Finnland, einer Portfolio-Gesellschaft von PSG, mit Analyste International Oy, Finnland, einer Portfolio-Gesellschaft von Verdane, kombinieren. Nach Durchfiihrung des Zusammenschlussvorhabens wird PSG ca. 53% der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen halten und dieses alleine kontrollieren. Verdane wird eine nicht-kontrollierende Beteiligung iHv ca. 43% am Gemeinschaftsunternehmen halten.
Betroffener Geschäftszweig: Finanzverwaltungssysteme.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2020 weggefallen.