Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Groupe Troisiéme Oeil; Groupe Les Nouvelles Editions Indépendantes; NJJ Presse; Mediawan S.A.
BWB/Z-4929
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Herr Pierre-Antoine Capton, Herr Mathieu Pigasse und Herr Xavier Niel beabsichtigen, indirekt über ihre jeweiligen Gesellschaften Troisiéme Oeil,
Groupe Les Nouvelles Editions Indépendantes und NJJ Presse, alle Frankreich, mehr als 50% der Stimmrechte an und die gemeinsame Kontrolle über BidCo Breteuil SAS, Frankreich, zu erwerben. KKR & Co. Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt mehr als 50% des Kapitals und mehr als 25% der Stimmrechte an BidCo Breteuil SAS zu erwerben.
Groupe Troisiéme Oeil, Groupe Les Nouvelles Editions Indépendantes und NJJ Presse werden darüber hinaus indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% an Leonine Beteiligungs GmbH, Deutschland, erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Medien.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2020 weggefallen.