Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
S&T AG; CITYCOMP Service GmbH
BWB/Z-4928
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
S&T AG beabsichtigt 55,5% der Anteile und damit alleinige Kontrolle über CITYCOMP Service GmbH zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich von IT-Services sowie IT-Produkte.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2020 weggefallen.