Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S&T AG; Fintel Holding d.o.o; Fintel Holding d.o.o & co k.d - BWB/Z-4927 | Bundeswettbewerbsbehörde

S&T AG; Fintel Holding d.o.o; Fintel Holding d.o.o & co k.d

BWB/Z-4927

02.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

S&T AG beabsichtigt zumindest 90% der Anteile und damit alleinige Kontrolle über Fintel Holding d.o.o und Fintel Holding d.o.o & co k.d zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich von hard- und softwarebasierten Telekommunikationslösungen sowie Produktionsdienstleistungen, wo größtenteils für interne Produkte verwendete Fertigungskapazitäten (sogenannten Electronic Manufacturing Services („EMS“) für Embedded Produkte) an Drittkunden angeboten werden

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2020 weggefallen.

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