Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen Pensions Trust e.V.; BASF-Investoren; Allianz Global Diversified Infrastrucutre Equity Fund SCSp - BWB/Z-4926 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen Pensions Trust e.V.; BASF-Investoren; Allianz Global Diversified Infrastrucutre Equity Fund SCSp

BWB/Z-4926

02.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen Pension Trust e.V., Deutschland, sowie gemeinschaftlich BASF Pensionskasse VVaG, BASF Sterbekasse VVaG, BASF Treuhand GmbH & Co. KG, Unterstützungsverein des BASF Coatings GmbH e.V. und BASF Stiftung, alle Deutschland, beabsichtigen, nicht-kontrollierende Beteiligungen von jeweils 25% oder mehr der Anteile an dem Infrastrukturfonds Allianz Global Diversified Infrastructure Equity Fund SCSp, Luxemburg, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Vermögensverwaltung (Asset Management).

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.07.2020 weggefallen.

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