Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pink Robin GmbH; Wastebox Deutschland GmbH - BWB/Z-4925 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pink Robin GmbH; Wastebox Deutschland GmbH

BWB/Z-4925

02.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Pink Robin GmbH beabsichtigt den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der Wastebox Deutschland GmbH.

Das geplante Vorhaben betrifft die Entsorgungswirtschaft.
 

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht