Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Canada Pension Plan Investment Board; Axel Springer SE - BWB/Z-4924 | Bundeswettbewerbsbehörde

Canada Pension Plan Investment Board; Axel Springer SE

BWB/Z-4924

29.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Canada Pension Plan Investment Board (Tornoto/Kanada) beabsichtigt, mittelbar gemeinsame Kontolle über Axel Springer SE (Berlin/ Deustchland) zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2020 weggefallen.

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