Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DC NETHERLANDS B.V.; Nölle & Nordhorn GmbH - BWB/Z-4919 | Bundeswettbewerbsbehörde

DC NETHERLANDS B.V.; Nölle & Nordhorn GmbH

BWB/Z-4919

26.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DC NETHERLANDS B.V. mit dem Sitz in Tilburg, Niederlande, beabsichtigt 100% der Geschäftsanteile an der Nölle & Nordhorn GmbH mit dem Sitz in
Gütersloh, Deutschland, zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft den technischen Handel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2020 weggefallen.

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