Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BTV Multimedia GmbH; FiONiS GmbH - BWB/Z-4918 | Bundeswettbewerbsbehörde

BTV Multimedia GmbH; FiONiS GmbH

BWB/Z-4918

24.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BTV Multimedia GmbH plant den Ennerb sämtlicher Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle an FiONiS GmbH. Der geplante Zusammenschluss betrifft den Handel und Verkauf von Hardware-Komponenten und Dienstleistungen für den Breitbandausbau.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht