Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Orifarm Generics Holding A/S; Takeda Pharmaceuticals International AG - BWB/Z-4913 | Bundeswettbewerbsbehörde

Orifarm Generics Holding A/S; Takeda Pharmaceuticals International AG

BWB/Z-4913

19.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb bestimmter Vermögenswerte des Arzneimittel-Geschäfts von Takeda Pharmaceuticals International AG, Schweiz, durch Orifarm Generics Holding A/S,
Dänemark. Das geplante Vorhaben betrifft Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2020 weggefallen.

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