Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OEP Capital Advisors, L.P.; MDS Holdco LLC
BWB/Z-4911
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OEP Capital Advisors, L.P., USA, beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über MDS Holdco LLC, USA, und Spartronics Inc., USA, und somit über den Geschäftsbereich „Manufacture and Design Services“ von Sparton Corporation, USA.
Das geplante Vorhaben betrifft Elektronikfertigungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2020 weggefallen.