Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Faerch Netherlands B.V.; 3PET Holding B.V. - BWB/Z-4910 | Bundeswettbewerbsbehörde

Faerch Netherlands B.V.; 3PET Holding B.V.

BWB/Z-4910

09.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Faerch Netherlands B.V., Niederlande, eine Tochtergesellschaft der Faerch Group A/S, Dänemark, beabsichtigt, alle verbleibenden Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die 3 PET Holding B.V., Niederlande, zu erwerben.

Die geplante Transaktion betrifft Kunststoffrecycling- und Kunstoffverpackungen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2020 weggefallen.

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