Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
London Stock Exchange Group plc.; The Blackstone Group Inc
BWB/Z-4909
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die London Stock Exchange Group plc beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über das Refinitiv-Geschäft zu erwerben. Als Gegenleistung für den Erwerb der Kontrolle über Refinitiv wird The Blackstone Group Inc. indirekt eine nicht kontrollierende Beteiligung an der London Stock Exchange Group plc und ca. 29% der gesamten Stimmrechte an der London Stock Exchange Group plc erwerben. Das geplante Vorhabven betrifft die Finanzmarktinfrastruktur.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 26.06.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 17. Juli 2020.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 16.07.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.