Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Clayton, Dubilier & Rice, LLC; SIG plc
BWB/Z-4908
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Investmentunternehmen Clayton Dubilier & Rice, USA, beabsichtigt indirekt bis zu 29,9% der Anteile an SIG plc, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Vertrieb von Baustoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2020 weggefallen.