Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cisco Systems, Inc.; ThousandEyes, Inc. - BWB/Z-4906 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cisco Systems, Inc.; ThousandEyes, Inc.

BWB/Z-4906

03.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cisco Systems, Inc., USA, beabsichtigt, (indirekt) alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über ThousandEyes, Inc., USA, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2020 weggefallen.

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