Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PSA Automobiles SA; Punch Powertrain NV - BWB/Z-4905 | Bundeswettbewerbsbehörde

PSA Automobiles SA; Punch Powertrain NV

BWB/Z-4905

03.06.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PSA Automobiles SA, Frankreich, und Punch Powertrain NV, Belgien, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das
Komponenten von automatisierten Getrieben sowie automatisierte Getriebe herstellen und liefern soll. Das geplante Vorhaben betrifft den Fahrzeugbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2020 weggefallen.

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