Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Microsoft Corporation; Metaswitch Networks Ltd.
BWB/Z-4904
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Microsoft Corporation (Redmond/USA} beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Metaswitch Networks Ltd. (London/Vereinigtes Königreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorbaben betrifft den Bereich Mobilfimknetzwerk und Kommunikations-Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2020 weggefallen.