Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Mid Market Europe Limited Partnership; Freepik Company, S.L.
BWB/Z-4903
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT Mid Market Europe Limited Partnership, Niederlande, ein Investmentfonds, der von EQT Netherlands Management B.V., Niederlande, verwaltet wird, plant indirekt die alleinige Kontrolle über Freepik Company, S.L., Spanien, durch den Erwerb von Anteilen zu übernehmen. Die geplante Transaktion betrifft die Bereitstellung von Online-Diensten für grafische Inhalte und die Kommerzialisierung von Online-Werbeflächen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2020 weggefallen.