Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lafarge Perlmooser GmbH; Perlmooser Beton GmbH - BWB/Z-4901 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lafarge Perlmooser GmbH; Perlmooser Beton GmbH

BWB/Z-4901

28.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lafarge Perlmooser GmbH (Wien) beabsichtigt den Erwerb der verbleibenden 80 % der Geschäftsanteile an der PERLMOOSER Beton GmbH (Wien) von Herrn DI (FH) Peter Leonhardt und Herrn Gerald Gruber, sodass Lafarge Perlmooser GmbH künftig sämtliche Anteile an der PERLMOOSER Beton GmbH hält und alleinige Kontrolle über diese ausübt. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Transportbeton.

 

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2020 weggefallen.

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