Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mitsubishi Chemical Corporation (Japan); Gelest Intermediate Holdings, Inc. - BWB/Z-4900 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mitsubishi Chemical Corporation (Japan); Gelest Intermediate Holdings, Inc.

BWB/Z-4900

26.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mitsubishi Chemical Corporation (Japan), Teil der Mitsubishi Chemical Holdings Corporation group (Japan) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Gelest Intermediate Holdings, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den chemischen Sektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2020 weggefallen.

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