Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bodner GmbH; Bodner KG; DYWIDAG - BWB/Z-4899 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bodner GmbH; Bodner KG; DYWIDAG

BWB/Z-4899

26.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb durch Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co KG von 94,9% des Stammkapitals der Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. sowie Erwerb durch Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. von 5,1% des Stammkapitals der Dyckerhoff & Widmann Gesellschaft m.b.H. Das geplante Vorhabne betrifft Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau, Projektentwicklung).

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2020 weggefallen.

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