Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Argand Partners LP; Genui Sechste Beteiligungsgesellschaft mbH; Cherry Holding GmbH - BWB/Z-4898 | Bundeswettbewerbsbehörde

Argand Partners LP; Genui Sechste Beteiligungsgesellschaft mbH; Cherry Holding GmbH

BWB/Z-4898

22.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Argand Partners LP, USA, beabsichtigt indirekt mehr als 50% der Anteile und die alleinige Kontrolle über die Cherry Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben. Der derzeitige Mehrheitseigentümer, Genui Sechste Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, wird eine Minderheitsbeteiligung am Zielunternehmen von über 25% behalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Computer-Peripheriegeräte und die Produktion mechanischer Schalter für Computertastaturen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2020 weggefallen.

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