Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bayside Capital, LLC; Techniplas-Gruppe
BWB/Z-4897
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bayside Capital, LLC, USA, beabsichtigt, indirekt mehr als 25% des Geschäfts der Techniplas-Gruppe zu erwerben, die aus Monterrey, S. de R.L. de C.V., Mexiko, Dickten Servicios, S. de R.L. de C.V., Mexiko, und Techniplas Holdings1, S.a.r.l., Luxemburg, besteht.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kunststoffmodule.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2020 weggefallen.