Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fujifilm Corporation; FujiFilm Healthcare Corporation - BWB/Z-4896 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fujifilm Corporation; FujiFilm Healthcare Corporation

BWB/Z-4896

22.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über FUJIFILM Healthcare Corporation durch FUJIFILM Corporation, beide Japan. Das geplante Vorhaben betrifft bildgebende Diagnosesysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 12.06.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 1. Juli 2020.

 

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung:

Die Anmelderin hat am 09.07.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 01.07.2020

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 01.07.2020

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