Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Koninklijke N.V.; Avril SCA - BWB/Z-4894 | Bundeswettbewerbsbehörde

Koninklijke N.V.; Avril SCA

BWB/Z-4894

19.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines (nicht vollfunktionsfähigen) Gemeinschaftsunternehmen durch KONINKLIJKE DSM N.V., Niederlande, and AVRIL SCA, Frankreich.

Affected industries: Proteinprodukte für die menschliche Ernährung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht