Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Clayton Dubilier & Rice, LLC; Radio Systems Holdings, Inc
BWB/Z-4893
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Private Equity Investmentgruppe Clayton Dubilier & Rice, Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt durch die Clayton, Dubilier & Rice Fund X, L.P., USA, mehr als 90% der Anteile an und dadurch alleinige Kontrolle über die Radio Systems Holdings, Inc.; USA, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten und Zubehör für Heimtiere außerhalb des Bereichs Tierfutter.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2020 weggefallen.