Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alexion Pharmaceuticals, Inc.; Portola Pharmaceuticals, Inc
BWB/Z-4892
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alexion Pharmaceuticals, Inc., USA, plant alle ausgegebenen und sich im Umlauf befindenden Anteile an und damit, alleinige Kontrolle über Portola Pharmaceuticals, Inc., USA, zu erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft die Entwicklung von Therapien für schwere Blutkrankheiten.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2020 weggefallen.