Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SB BidCo; Swissbit Holding AG - BWB/Z-4890 | Bundeswettbewerbsbehörde

SB BidCo; Swissbit Holding AG

BWB/Z-4890

14.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SB BidCo AG, Schweiz, ein Aquisitionsvehikel, das von Investmentfonds der ARDIAN France S.A., Frankreich, kontrolliert wird, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über die Swissbit Holding AG, Schweiz zu erwerben.Das Zwammcnscblwsverhaben betriff Flash-Speicherprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2020 weggefallen.

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