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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P.; Project Informatica S.r.l. - BWB/Z-4889 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P.; Project Informatica S.r.l.

BWB/Z-4889

12.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P., Cayman Islands beabsichtigt den indirekten Erwerb der an der Project Informatica S.r.l., Italien. Das geplante Vorhaben betrifft IT Dienstleistungen

 

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2020 weggefallen.

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