Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OÖ Gesundheitsholding GmbH; Kepler Universitätsklinikum GmbH
BWB/Z-4888
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb des 25,1 % Anteils der Stadt Linz an der Kepler Universitätsklinikum GmbH von der OÖ Gesundheitsholding GmbH und der damit verbundene Erwerb alleiniger Kontrolle durch diese bzw. indirekt des Landes Oberösterreich. Das geplante Vorhaben betrifft das Gesundheitswesen.
Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2020 weggefallen.