Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lenzing Aktiengesellschaft; Palmers Textil Aktiengesellschaft; Joint Ventures Hygiene Austria LP GmbH - BWB/Z-4887 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lenzing Aktiengesellschaft; Palmers Textil Aktiengesellschaft; Joint Ventures Hygiene Austria LP GmbH

BWB/Z-4887

12.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung des Joint Ventures Hygiene Austria LP GmbH, Österreich, zwischen der Lenzing Aktiengesellschaft, Österreich, und der Palmers Textil Aktiengesellschaft, Österreich.
Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Schutzmasken.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2020 weggefallen.

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