Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Apollo Capital Management L.P.; Lecta Gruppe
BWB/Z-4885
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Potentieller Erwerb von 25 % (oder mehr) der Anteile an Lecta Limited, Vereinigtes Königreich, durch mehrere Unternehmen, die von Investmentfonds kontrolliert werden, die von Tochtergesellschaften von Apollo Capital Management, L.P., New York, USA, verwaltet werden.
Betroffener Geschäftszweig: Papier.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2020 weggefallen.