Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Generali Versicherung AG; SK Versicherung AG
BWB/Z-4882
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 60,3% der Anteile und alleiniger Kontrolle über SK Versicherung AG durch Generali Versicherung AG, beide Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Versicherungsdienstleistungen
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2020 weggefallen.