Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Arch Capital Group Ltd.; Coface S.A.
BWB/Z-4881
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Arch Capital Group Ltd. (Bermuda) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 29,5% an Coface S.A. (Frankreich) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft Nichtlebensversicherungen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2020 weggefallen.