Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Krüger Kaffee Holding GmbH; BL Balanced Lifestyle Food & Beverages GmbH
BWB/Z-4880
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Krüger Kaffee Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 75,2 % der Anteile an über die BL Balanced Lifestyle Food & Beverages GmbH, Österreich. Das geplante Vorhaben betriffft Konsumgüter.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2020 weggefallen.