Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProSiebenSat.1 Media SE; General Atlantic GmbH; The Meet Group, Inc. - BWB/Z-4879 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProSiebenSat.1 Media SE; General Atlantic GmbH; The Meet Group, Inc.

BWB/Z-4879

05.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb der The Meet Group, Inc., New Hope, PA, Vereinigte Staaten, durch ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, Deutschland, und General Atlantic GmbH, München, Deutschland.
Das geplante Vorhaben betrifft Online-Dating.

 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 29.05.2020 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 15. Juni 2020.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2020 weggefallen.

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