Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgestone Europe NV/SA; Geschäftsbereich der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH - BWB/Z-4878 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgestone Europe NV/SA; Geschäftsbereich der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH

BWB/Z-4878

05.05.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bridgestone Europe NV/SA beabsichtigt, über eine 100%-ige Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH den Geschäftsbereich der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, bestehend aus 42 Verkäufer-Reifen-Centers in Deutschland und dem in Reutlingen, Deutschland, betriebenen BANDAG-Reifenrunderneuerungswerk, zu übernehmen. Das geplante Vorhaben betrifft den Reifenhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2020 weggefallen.

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