Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
European Diversified Infrastructure Fund II SCSp; Stimmrechte an MVV Energie AG
BWB/Z-4875
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
European Diversified Infrastructure Fund II SCSp, Luxemburg, beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von weniger als 50 % der Anteile und Stimmrechte an MVV Energie AG, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2020 weggefallen.