Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; WEKA-Gruppe - BWB/Z-4874 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG; WEKA-Gruppe

BWB/Z-4874

29.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.05.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Indirekter) Erwerb der WEKA-Gruppe, Kissing, Deutschland, durch The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, Deutschland.
Das geplante Vorhaben betrifft Fachzeitschriften und Business Information & Education.

 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

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