Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schneider Electric SE; ProLeiT AG - BWB/Z-4873 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schneider Electric SE; ProLeiT AG

BWB/Z-4873

24.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 98,89% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über ProLeiT AG, Deutschland, durch Schneider Electric SE, Frankreich.
Das geplante Vorhaben betrifft Software für Automatisierung und Steuerung.
 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

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