Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH; Casa Vinicola Botter Carlo & C. SpA - BWB/Z-4872 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH; Casa Vinicola Botter Carlo & C. SpA

BWB/Z-4872

24.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH (Deutschland) und Casa Vinicola Botter Carlo & C. SpA (Italien) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Zweck der Entwicklung der internationalen "Doppio Passo"Marken. Das geplante Vorhaben betrifft den Handel mit Sekt.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

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