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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; Schertler Holding GmbH; Pocket House GmbH - BWB/Z-4870 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; Schertler Holding GmbH; Pocket House GmbH

BWB/Z-4870

23.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schaffung einer Beteiligungsstruktur von jeweils 25,1% für die PORR AG und Schertler Holding GmbH an der Pocket House GmbH. Das geplante Vorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb mit Software.

A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI G - HANDEL, J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2020 weggefallen.

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