Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR AG; Schertler Holding GmbH; Pocket House GmbH
BWB/Z-4870
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schaffung einer Beteiligungsstruktur von jeweils 25,1% für die PORR AG und Schertler Holding GmbH an der Pocket House GmbH. Das geplante Vorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb mit Software.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2020 weggefallen.