Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PETROL d.d.; E 3, ENERGETIKA, EKOLOGIJA, EKONOMIJA, d.o.o. - BWB/Z-4867 | Bundeswettbewerbsbehörde

PETROL d.d.; E 3, ENERGETIKA, EKOLOGIJA, EKONOMIJA, d.o.o.

BWB/Z-4867

07.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PETROL d.d., Ljubljana mit dem Sitz in Ljubljana, Slowenien beabsichtigt 100 % der Geschäftsanteile der E 3, ENERGETIKA, EKOLOGIJA, EKONOMIJA, d.o.o. mit dem Sitz in Nova Gorica, Slowenien, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Energiewirtschaft (Einzelhandel mit Strom).

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht