Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, LLC; AppExtremes Group Holdings, LLC
BWB/Z-4866
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über AppExtremes Group Holdings, LLC (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Softwarelösungen für Contract Lifecycle Management und Workflow- und Content-Automatisierung
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2020 weggefallen.