Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daimler Truck AG; Ukuvela Holdings Proprietary Limited - BWB/Z-4865 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daimler Truck AG; Ukuvela Holdings Proprietary Limited

BWB/Z-4865

07.04.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Daimler Truck AG, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile und somit alleiniger Kontrolle an der Ukuvela Holdings Proprietary Limited, Südafrika, einschließlich deren hundertprozentiger Tochtergesellschaften Atlantis Foundries Proprietary Limited, Südafrika, und Ukuvela Properties Proprietary Limited, Südafrika, von Ardan Livvey Investors B.V., Niederlande. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Komponenten für die Fahrzeugindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

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