Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SOSTNT Luxembourg S.à.r.l.; FTI Finanzholding GmbH
BWB/Z-4864
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SOSTNT Luxembourg S.à.r.l., Luxemburg, beabsichtigt, weitere rund 41,4 % der Anteile an FTI Finanzholding GmbH, Planegg, Deutschland zu erwerben und damit ihre Beteiligung am Zielunternehmen auf insgesamt 75,1 % zu erhöhen. Durch die Transaktion wird SOSTNT Luxembourg S.à.r.l. (welche die FTI-Gruppe bereits bisher gemeinsam kontrolliert) alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen erlangen. Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Bereich Reisevermittlung und Reiseveranstaltung.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2020 weggefallen.