Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Laura Holding GmbH; SIGNA Development Selection Beteiligung GmbH
BWB/Z-4863
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer Beteiligung an der SIGNA Development Selection Beteiligung GmbH (Wien) durch die Laura Holding GmbH (Innsbruck) und damit Übergang von der alleinigen Kontrolle an der SIGNA Development Selection Beteiligung GmbHdurch die SIGNA Holding GmbH (Innsbruck) auf eine gemeinsame Kontrolle durch die SIGNA Holding GmbH und die Laura Holding GmbH (Innsbruck). Das geplante Vorhaben betrifft (Büros, Wohnungen und Hotels).
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2020 weggefallen.