Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Open Grid Europe GmbH; TÜV Süd AG; Horváth & Partner GmbH
BWB/Z-4861
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Open Grid Europe GmbH, Essen, Deutschland, TÜV Süd AG, München, Deutschland, und Horváth & Partner GmbH, Stuttgart, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich Beratungs- und Projektdienstleistungen in der Wasserstoffwirtschaft und erneuerbare („grüne“) Gase.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2020 weggefallen.