Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Franz Eigl Gesellschaft m.b.H.; Hans Hoffelner GmbH; Seifriedsberger GmbH - BWB/Z-4860 | Bundeswettbewerbsbehörde

Franz Eigl Gesellschaft m.b.H.; Hans Hoffelner GmbH; Seifriedsberger GmbH

BWB/Z-4860

26.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Franz Eigl Gesellschaft m.b.H., Hans Hoffelner GmbH und Seifriedsberger GmbH beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Das Gemeinschaftsunternehmen wird unter der gemeinsamen Kontrolle der Gesellschafter stehen, wobei jeder Gesellschafter ein Drittel der Anteile halten wird. Das geplante Vorhaben (Unternehmensgegenstand und Zweck des Gemeinschaftsunternehmens) betrifft den Handel mit Energie, insbesondere den Kauf und Verkauf von Strom- und Gasprodukten (Belieferung von Endverbrauchern an deren leitungsgebundenen Zählpunkten mit Strom und/oder Erdgas), in ganz Österreich.  

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht